Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht sowohl bei Ein- als auch bei Ausreise, sowie bei Transitreisen z. B. nach Kasachstan.
Das Visum muss vor der Einreise beantragt werden. Das Gesetz verlangt einen 6 Monate über die Reise hinaus gültigen Reisepass. Kinder unter 16 Jahren benötigen einen Kinderausweis, der mit Lichtbild versehen sein muss, oder ein Eintrag mit Foto des Kindes in den Reisepass eines Elternteils.
Für Bürger aus Drittländern ist grundsätzlich ein gültiger Aufenthaltstitel für Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland erforderlich. Die Einreisebestimmungen für diese Antragsteller-Kategorie sind nicht den beschriebenen Konditionen identisch. Bitte fragen Sie uns im Zweifelsfall diesbezüglich an.
Das Visum wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt und gilt für einen in der Einladung bestimmten Termin und für festgelegte Ortschaften. Es werden nicht gleichzeitig zwei Visa für einen Pass ausgestellt.
Achtung!
Das Generalkonsulat der Russischen Föderation in Bonn nimmt keine von Privatpersonen per Post zugesandten Antragsunterlagen mehr an. Alle Dokumente werden unbearbeitet zurückgeschickt.
Nach Eingang Ihrer Unterlagen prüfen wir diese auf Vollständigkeit und senden diese danach sofort an das zuständige Konsulat. Bei eventuellen Fragen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung.
Neu:
Ab dem 1. November 2010 sind für deutsche Staatsbürger aufgrund des Prinzips der Gegenseitigkeit folgende Veränderungen des Beantragungsverfahrens von einigen Arten von Visa eingeführt:
a). Für die Beantragung von Visa für Privat- oder Touristen- Reise werden bei der Antragstellung der Auszug von der Bankrechnung oder andere Garantien der Rückkehrwilligkeit in den Aufenthaltsstaat verlangt (Nachweis eines regelmäßigen Einkommens durch Arbeits- und Verdienstbescheinigung /im Original/, Registrierung der eigenen Firma /Original mit einfacher Kopie/, Nachweis von Wohneigentum usw.).
b). Für die Beantragung von Visa für Geschäftsreisen werden verlangt:
* Bei selbständig Erwerbstätigen: Vorlage und Kopie der Registrierung der eigenen Firma;
* Bei Angestellten oder Arbeitern: Bestätigung des Arbeitgebers über das Beschäftigungsverhältnis auf firmeneigenem Papier, aus dem sich die Position des Arbeitnehmers in der Firma, das monatliche Gehalt und die Entsendung zur Dienstreise nach Russland ergeben.